Hinweise

Befundtermin

Jeder Ersttermin eines neuen Krankengymnastik-Rezeptes gilt bei uns als Befundtermin. Wir nehmen uns Zeit um einen gründlichen physiotherapeutischen Befund zu gewährleisten. Nach der Befragung zu Vorerkrankungen, Medikamenteneinnahme oder Behinderungen wird der Physiotherapeut einen gründlichen Sichtbefund vornehmen.

Für die Beurteilung und Einschätzung der Physiotherapiemaßnahmen ist eine detaillierte Vorgehensweise nötig. Deshalb möchten wir Sie bitten, weitere Informationen, wie Röntgenbilder oder Berichte, zum Befundtermin mitzubringen.

Handtuch

Unser Service für Sie! Für die Dauer Ihrer physiotherapeutischen Behandlung bei uns,liegt für Sie ein Handtuch für die Behandlungsbank bereit.

Kleidung

Zur Behandlung sollten Sie möglichst bequeme Kleidung tragen. Es empfiehlt sich Sporthosen und Turnschuhe dabei zu haben. Tragen Sie Kleidung in der Sie sich auch während physiotherapeutischer Übungen wohl fühlen.

Organisatorisches

Bitte finden Sie sich rechtzeitig vor Behandlungsbeginn in unserer Physiotherapie Praxis ein, um einen pünktlichen Therapiestart zu ermöglichen.

Terminabsage

Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vorher ab, damit wir Ihren Termin einem anderen Patienten zur Verfügung stellen können. Kurzfristig abgesagte Termine stellen wir Ihnen mit 20,00 Euro pro Behandlungseinheit in Rechnung.

Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihren Behandlungen um einen optimalen Ablauf sicherzustellen. Ein verzögerter Behandlungsbeginn kann aufgrund unseres engen Zeitplanes nicht nachgeholt werden. Bitte vereinbaren Sie Ihre eventuellen weiterführenden Termine rechtzeitig, um eine Terminkonstanz zu gewährleisten.

Wertsachen

Für Wertsachen und Garderobe übernehmen wir keine Haftung. Bitte nehmen Sie Ihre Wertsachen mit in den Behandlungsraum.

Zuzahlungen

Gesetzlich versicherte Patienten sind verpflichtet eine Selbstbeteiligung von 10€ + 10% des Rezeptwertes an die Physiotherapie Praxis zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass die Zuzahlung während der ersten beiden krankengymnastischen Behandlungen entrichtet werden muss. Sollten Sie von Zuzahlungen befreit sein, denken Sie bitte daran, den Beleg zur Behandlung mitzubringen. Ein kleiner Hinweis: Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die jährliche Belastungshöhe für Zuzahlungen. Diese darf einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Bewahren Sie Ihre Zuzahlungsbelege deshalb gut auf.

Rezepte

Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss.

Wir helfen Ihnen, in dem wir Ihnen die Änderungen erklären und für den Arzt notieren. Diese Änderungen müssen immer mit Stempel und Unterschrift versehen werden, damit die Krankenkassen das Rezept zur Abrechnung akzeptieren.

Behandlungsunterbrechung bei Kassenrezepten

Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 14 Kalendertagen verliert das Rezept seine Gültigkeit.

Rezeptgebühr / Eigenbeteiligung

Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Rezeptgebühr einnehmen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.

Zuzahlung errechnet sich wie folgt:

  • 10,00 Euro pro Verordnung
  • + 10 % des Behandlungsendbetrages

Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bei Ihrer ersten Behandlung zu bezahlen. Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie bitte Ihren Befreiungsnachweis mit.